Kautionsstreitigkeiten

Wir vertreten und beraten in allen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung des Kautionsguthabens.

Das Vermieterpfandrecht entsteht mit Einbringung von beweglichen Sachen des Mieters in das Mietobjekt. Es entsteht nicht an Gegenständen, die der Pfändung nicht unterliegen. Hierzu zählen u.a. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Mieter ihrer zu einer angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf;
Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle Sachen des Mieters, auch auf in der Wohnung befindliches Bargeld oder Schmuck. Das Pfandrecht erlischt, wenn der Vermieter hinsichtlich aller Forderungen befriedigt ist.